Baugutachter & Bausachverständige für Mallorca und die Balearen
Immobilienkauf: Genaues Hinschauen lohnt sich!
Ein Blick hinter die Fassaden Ihrer Traumimmobilie vor Abschluss eines Kaufvertrages erspart Ihnen später eventuell böse Überraschungen.
Auch in Spanien werden Immobilien nach dem Recht „gekauft wie gesehen“ erworben, sodass erkennbare, aber nicht rechtzeitig beanstandete Mängel zu Lasten des Käufers gehen. Anhand einer sorgfältigen Prüfung durch fachlich kompetente Gutachter können auch Mängel erkannt werden, welche nicht jedem Laien auf den ersten Blick auffallen.
Obwohl heutzutage die Baustandards auch in Spanien auch höher sind, birgt der Immobilienkauf nicht nur bei gebrauchten Immobilien, sondern gerade auch bei Neubauten oftmals ungeahnte Risiken für den Käufer. Renovierungsbedürftige Immobilien sollten Sie prinzipiell nur kaufen, wenn Sie eine schriftliche Einschätzung eines Gutachters vorliegen haben, denn gerade die Renovierungs- und Modernisierungskosten werden fast immer unterschätzt.
Was Sie bei einer Abnahme unbedingt beachten sollten:
Bei einer Baumaßnahme hat die sog. Abnahme weitreichende rechtliche Folgen. Die Abnahme ist immer dann relevant, wenn das Werkvertragsrecht anwendbar ist. Das ist dann der Fall, wenn ein Unternehmer (Auftragnehmer) einen bestimmten „Erfolg" schuldet, also sich vertraglich z.B. als Bauunternehmer/Generalunternehmer oder als Bauträger verpflichtet, ein Gebäude zu errichten oder umzubauen. Der Auftraggeber (z.B. ein Bauherr, der eine noch zu errichtende Eigentumswohnung oder ein Haus kauft oder einen Umbau an seiner Immobilie vornimmt) muss nach Fertigstellung der Baumaßnahmen erklären, ob er die Leistung „als im wesentlichen vertragsgemäß" (also frei von wesentlichen Mängeln) annimmt. Dabei ist jedoch große Vorsicht geboten, da die Abnahme folgende Wirkungen hat: Zunächst wird der Werklohn fällig. Zudem beginnt die Verjährung wegen möglicher Gewährleistungsansprüche (Nachbesserung, also Mängelbeseitigung; Minderung des Werklohns; Schadens- bzw. Aufwendungsersatz; evtl. Rücktritt vom Vertrag) und es findet - wenn Mängelansprüche nicht vorbehalten wurden, s.u. - eine sog. Beweislastumkehr statt.
Für die Abnahme sieht das Gesetz keine bestimmte Form vor. Es ist aber aus Beweisgründen stets zu empfehlen, ein schriftliches Abnahmeprotokoll zu erstellen. Dieses sollte folgende Punkte enthalten:
Besonders wichtig ist, dass sich der Auftraggeber Ansprüche wegen Mängeln vorbehält, also zumindest die vorhandenen Mängel schriftlich vermerkt. Ansonsten kann er später Ansprüche wegen Mängeln nicht mehr geltend machen, es droht also ein kompletter Rechtsverlust. Dies gilt jedenfalls für solche Mängel, die bei Abnahme „erkennbar" waren. Da die Erkennbarkeit nicht immer eindeutig ist, sollte unbedingt bei der Abnahme ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
Großbaustelle Luxus: "Das wahre Leben auf Mallorca"
Wie im Südwesten der Insel aus virtuellen Immobilien-Träumen reale Lustkäufe werden
http://www.mallorcazeitung.es/immobilien/2016/07/02/wahre-leben-mallorca/44177.html
Begleitung bei der Bauabnahme
Ihr Objekt ist fast fertig und sie wollen bei der Abnahme sachverständige Begleitung? Eine gute Idee – sachkundige Beurteilung vom Experten erspart Ihnen eventuell späteren Ärger.
Diese Leistungen erbringen wir gern in Form einer Abnahme-Begleitung. Wird ein neu errichtetes Bauwerk dem Eigentümer übergeben bzw. ist eine größere Sanierungsmaßnahme fertig gestellt, so ist es wichtig, dass eine förmliche Bauabnahme stattfindet. Hier wird festgestellt ob der Unternehmer seine Leistung vollständig, gemäß dem Auftrag (in der Regel die Baubeschreibung), gemäß den gültigen gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln am Bau erbracht hat. Die Abnahme ist hier wichtig, da sich nach erfolgter Bauabnahme die Beweislast umkehrt. Das bedeutet, dass vor Abnahme der Unternehmer beweisen muss, dass seine Arbeit korrekt ist und nach der Abnahme der Bauherr bzw. Käufer beweisen muss, dass der Unternehmer nicht korrekt gearbeitet hat. Hier liegt natürlich das größere Problem immer auf der Seite des Beweispflichtigen.
Trügerische Schnäppchen: Wie Internet-Betrüger mit Billig-Angeboten und raffinierten Tricks jetzt auch Wohnungssuchende auf Mallorca hereinlegen.
http://www.mallorcazeitung.es/immobilien/2016/08/13/trugerische-schnappchen/45143.html
Brexit: Die Folgen für Mallorcas Immobilienmarkt
http://www.mallorcazeitung.es/immobilien/2016/07/05/teures-feriendomizil-fernen-europa/44194.html
Spanien bittet deutsche Hausbesitzer zur Kasse...
VORSICHT: Wenn Sie eine Finca oder eine andere Immobilie auf Mallorca kaufen wollen, lassen Sie sich die "Cedula“ (Bewohnbarkeitsbescheinigung) vorzeigen, hat der Verkäufer keine Bewohnbarkeitsbescheinigung, ist das Objekt eventuell illegal…
Ihnen gehört nun eine Immobilie auf Mallorca?
Jetzt sollten Sie noch folgende Papiere prüfen…
http://www.mallorcazeitung.es/immobilien/2016/06/27/check-up-eigentumer/44019.html
Bautechnische Beweissicherung
Die bautechnische Beweissicherung gem. DIN 4123 beinhaltet die sachverständige Erfassung und Dokumentation des baulichen Zustands von Gebäuden, Ingenieurbauwerken, Verkehrsanlagen, Bauwerken sonstiger Art, sowie Straßen und Freiflächen, soweit sie sich im Einflussbereich einer Baumaßnahme befinden. Die Dokumentation dient dazu, den Bauzustand der Nachbarbauwerke vor Beginn einer Baumaßnahme sachverständig zu sichern. Im Fall des Entstehens baubedingter Neuschäden an der Nachbarbebauung kann mit Hilfe dieser Schadensdokumentation klar zwischen vor Baubeginn bereits vorhandenen Altschäden und ggf. baubedingt entstehenden Neuschäden unterschieden werden. Die Beweissicherung schützt den Bauherrn und die ausführende Bauunternehmung nachhaltig und gerichtsverwertbar vor überzogenen Schadenersatzforderungen geschädigter Anlieger. Gleichzeitig erlaubt die Dokumentation aber auch dem ggf. geschädigten Anlieger, Schadenersatzansprüche bzw. die Sanierung tatsächlich entstandener Schäden problemfrei geltend machen zu können.
Bausachverständige Mallorca: Bewertung der Bauleistungen des Bauträgers
Haben Sie einen Bauträger mit dem Bau Ihres Neubaus als Schlüsselfertigbau beauftragt, haben Sie auf den ersten Blick wenig mit dem Hausbau zu tun. Der Bauträger erwartet Vertrauen und bebaut
selbstständig Ihr Grundstück. Manch ein Bauträger schließt seinen Bauherrn sogar komplett aus. Vor dem Hintergrund, dass in letzter Instanz der Bauherr für das Geschehen auf der Baustelle
verantwortlich ist und haftet, wird deutlich, dass so viel Eigenständigkeit des Bauträgers nicht sein darf. Ein unabhängiger Sachverständiger dient als Fremdüberwachung und trägt maßgeblich durch
Aufdecken und gezielte Beanstandung von Baumängeln zu Qualitätssicherung bei.
Beweissicherung: Dokumentierung des Bauzustandes und von Baumängeln
Beweissicherungen dokumentieren einen bestimmten Bauzustand. Beweissicherungen werden häufig vor Neubaumaßnahmen notwendig, bei denen Auswirkungen auf andere Gebäude nicht auszuschließen sind, oder aber, wenn Schadensansprüche von Nachbarn befürchtet werden.Beweissicherungen kommen aber auch dann zur Anwendung, wenn Handwerkern gekündigt wurde und Ersatzmaßnahmen zügig begonnen werden sollen, oder auch, wenn Architekten einen bestimmten Bauten- oder Planungsstand dokumentieren müssen. Der Zweck einer Begutachtung im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens liegt darin, den gegenwärtigen Zustand eines Bauteils oder eines Schadens / Mangels in der Form feststellen zu lassen, daß dieses Gutachten als gerichtliches Beweismittel dienen kann.
Demgegenüber ist das Parteigutachten zur außergerichtlichen Beweissicherung kein gerichtliches Beweismittel und kann nicht als Entscheidungsgrundlage dienen. Im Rechtsstreit kann der Parteigutachter lediglich als sachverständiger Zeuge über die Richtigkeit seiner gutachterlichen Feststellungen aussagen. Seine Aussage unterliegt der Bewertung wie jede Zeugenaussage.
Sie planen einen Immobilienkauf - oder möchten Ihr eigenes Haus bauen?
Sicherlich haben Sie bisher auf Ihrem Weg schon viel gesehen, gehört oder versprochen bekommen. Heutzutage werden die Anforderungen bei der Erstellung von Häusern immer komplizierter, sodass besonders dabei Mängel entstehen. Oft entstehen gravierende Mängel am Haus durch Folgearbeiten oder Unwissen über die Konsequenzen. Es ist wichtig die Arbeiten zu beobachten und auf Änderungen von Normen oder Techniken aufmerksam zu machen. Gerne stehe ich Ihnen als qualifizierter und geprüfter Sachverständiger für Bauschäden / Bausanierung zur Verfügung, damit Mängel rechtzeitig erkannt und böse Überraschungen vermieden werden können.
Baugutachter protokollieren Mängel an Ihrer Baustelle und helfen bei der Problemlösung
Bei Komplikationen beim eigenen Hausbau ist es oft ratsam, die Hilfe eines Baugutachters in Anspruch zu nehmen. Plötzlich auftretende Schwierigkeiten mit dem Bauunternehmen oder Mängel direkt auf der Baustelle führen häufig dazu, dass der Traum vom Eigenheim viel Sorge bereitet. Baugutachter stellen Mängel mithilfe eines Gutachtens fest und protokollieren unter anderem Wasserschäden, Schimmelbefall oder statische Mängel. Nach einer Problemanalyse steht Ihnen der fachliche Rat des Gutachters vor Gericht oder gegenüber Ihrer Versicherung zur Seite, damit die Probleme zu Ihrer Zufriedenheit gelöst werden können. Bei Rechtsstreitigkeiten entscheidet der Gutachter, inwiefern Ihnen die Kosten und Mittel zurückerstattet werden, und leistet Hilfestellung, um weitere Schäden und Kosten gering zu halten. Fühlen Sie sich nicht überfordert bei der Erfüllung Ihrer Wünsche: Ziehen Sie einen Baugutachter zurate und starten Sie sorgenfrei in Ihre Zukunft.
Beweissicherung durch einen Baugutachter / Bausachverständige München
Bei Bauvorhaben wird der Bestand der angrenzenden Gebäude in einem Beweissicherungsgutachten im Einzelnen dokumentiert. Auch bei vorzeitiger Vertragsbeendigung dient ein Beweissicherungsgutachten als Grundlage für Abrechnung und weitere Maßnahmen.
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